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Impressum & AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Kaffee und Kuchen GmbH

Stand 01.3.2020

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Belieferungs- und Leistungsverträge sowie Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Cafe/Restaurants der Firma Kaffee und Kuchen GmbH, Regattastrasse 158 in 12527 Berlin zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kaffee und Kuchen GmbH.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sonstige anderweitige Vereinbarungen und Absprachen gelten nur, soweit sie mit der Kaffee und Kuchen GmbH ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die Kaffee und Kuchen GmbH und dem Kunden zustande, diese sind die Vertragspartner Der Abschluss eines Vertrages setzt ein schriftliches und verbindliches Angebot der Kaffee und Kuchen GmbH voraus. Dem Kunden zuvor zugesandte Veranstaltungspräsentationen oder -Kalkulationen dienen lediglich der Kundeninformation und stellen kein verbindliches Angebot seitens der Kaffee und Kuchen GmbH dar.

2.2 Ein Vertrag kommt auf ein Angebot im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1 hin grundsätzlich nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur verbindlich, wenn diese durch die Kaffee und Kuchen GmbH schriftlich bestätigt wurden. 

3. Leistungsumfang

3.1 Die Kaffee und Kuchen GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und von der Kaffee und Kuchen GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die vorliegenden AGB sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages.

3.3 Beinhaltet der Vertrag die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten, gelten diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen.

4. Lieferzeit

4.1 Die in der konkret getroffenen Vertragsvereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

4.2 Die Kaffee und Kuchen GmbH wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn Kaffee und Kuchen GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Kunden oder bei Kaffee und Kuchen GmbH eintreten.

4.3 Wird die Kaffee und Kuchen GmbH gemäß Ziff. 4.2 von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.

4.4 Der Kunde ersetzt der Kaffee und Kuchen GmbH alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses gemäß Ziff. 4.2 entstandenen erforderlichen Kosten.

5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

5.1 Die Kaffee und Kuchen GmbH kann im Rahmen des Vertrages vom Kunden eine angemessene Anzahlung verlangen. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 14 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

5.2 Die Schlussrechnung bzw. der offene Saldo der Schlussrechnung ohne Fälligkeitsdatum ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist Kaffee und Kuchen GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu  verlangen. 

5.4 Die Kaffee und Kuchen GmbH ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn die in dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten sich erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. der Überlassung der zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten an den Kunden mehr als vier Monate liegen.

5.5 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5.6 Die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung ist die rechtzeitige Bekanntgabe der gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl notwendig. Der Auftraggeber wird diese Informationen 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Kaffee und Kuchen GmbH mitteilen. 

6. Stornierung/Rücktritt des Kunden

6.1 Sofern zwischen Kaffee und Kuchen GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Kaffee und Kuchen GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Kaffee und Kuchen GmbH ausübt.

6.2 Sollte die Veranstaltung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ausfallen, reduziert der Kunde die Personenzahl oder storniert der Kunde erst zwischen dem 1. bis 3. Tag vor dem Veranstaltungstermin ist Kaffee und Kuchen GmbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 90% des entgangenen Speisenumsatzes.

6.3 Der Speisenumsatz wird nach dem Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl berechnet. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

7. Rücktritt durch die Kaffee und Kuchen GmbH

7.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Kaffee und Kuchen GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Kaffee und Kuchen GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Kaffee und Kuchen GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3. Ferner ist Kaffee und Kuchen GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Kaffee und Kuchen GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Kaffee und Kuchen GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Kaffee und Kuchen GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Kaffee und Kuchen GmbH zuzurechnen.

7.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Kaffee und Kuchen GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

8.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

8.2. Kaffee und Kuchen GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Kautionen) verlangen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Kaffee und Kuchen GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat gilt als Gerichtsstand ebenfalls Berlin.

9.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Impressum

Café Liebig
Kaffee und Kuchen GmbH
Regattastraße 158
12527 Berlin

Geschäftsführer: Fred Jakob
HandelsregisterNr. HRB 216461 B
USt-IdNr. DE330761079

Öffnungszeiten
Mo & Di Ruhetage
Mi – So ab 11:30
Küche von 12:00 – 20:30

Telefon 030. 7076 1771
info@cafeliebig.de

Fotos
Marlene Gawrisch